Kosten

was wir verrechnen

Euro-Zeichen Hand mit Stempel
Gutachterhonorar
Bei einem Haftpflichtschaden (unverschuldeter Unfall) wird das Gutachterhonorar von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Unfallgegner oder dessen Versicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt hat. Ihnen entstehen durch das Gutachten keine Kosten!
Bei einem Kaskoschaden (selbstverschuldeter Unfall) ist die Versicherung nicht verpflichtet, die Kosten für einen von Ihnen beauftragten Gutachter zu übernehmen. Dennoch kann es auch hier sinnvoll sein, einen unabhängigen Sachverständigen einzubinden - wir beraten Sie gerne!

Anfahrtskosten
In unserem Einsatzgebiet, München und Oberbayern, verrechnen wir keine Anfahrtskosten. Fahrtkosten für Einsätze ausserhalb Oberbayerns teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.

SiteInfo

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Hotline 0160 99316431

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