Rechte
was Ihnen zusteht
- Gutachter
- Sie als Geschädigter haben das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Unfallgegner oder dessen Versicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt hat. Die Kosten für ein Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig!
- Wertminderung
- Bitte beachten Sie, dass ein von der Werkstatt erstellter Kostenvoranschlag - in der Regel - keine Wertminderung des Fahrzeuges berücksichtigt. Wahren Sie daher Ihren Anspruch auf Wertminderung durch ein unabhängiges Gutachten eines Sachverständigen.
- Abrechnung
- Als Geschädigter haben Sie das Recht, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner oder dessen Versicherung, auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens, erstatten zu lassen.
- Werkstatt
- Selbstverständlich steht es Ihnen als Geschädigten frei, für die Reparatur ihres Fahrzeuges, eine Werkstatt Ihrer Wahl zu beauftragen.
- Mietwagen
- Für die Dauer der Reparatur, haben Sie als Geschädigter Anspruch auf einen Mietwagen, oder auf Nutzungsausfallentschädigung. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung kann durch ein Sachverständigengutachten ermittelt werden.
- Rechtsanwalt
- Sie als Geschädigte haben darüber hinaus das Recht, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten hierfür hat der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu tragen.